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Häufig gestellte Fragen über Sach- u. Fachkundelehrgang! |
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Warum muss ich eine Prüfung bei der Handelskammer ablegen? |
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Sie müssen Ihre fachliche Eignung nachweisen, um als Unternehmer in das Güterkraftverkehrsgewerbe einzusteigen. Deshalb müssen Sie in der Regel die Prüfung bei der Handelskammer Bremen (wenn Ihr Wohnsitz in Bremen ist) ablegen. Kommen Sie aus einer anderen Region, benötigen Sie eine Freistellungsbescheinigung Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer. |
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Wieviel Zeit habe ich zur Bearbeitung der Prüfung und welche Aufgabengebiete umfasst die Prüfung? |
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Aufgabengebiet |
Inhalt |
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Kfm. und finanzielle |
- Kostenrechnung |
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Straßenverkehrssicherheit |
- Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen |
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Techn. Normen und |
- Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge |
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Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr |
- Grundzüge der Bestimmungen, die für den Güterkraftverkehr |
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- Grundzüge der Zollpraxis und Formalitäten |
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Wie werde ich auf die Prüfung im Sach- und Fachkundelehrgang vorbereitet? |
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Das Verkehrsinstitut Bremen e.V. verfügt über jahrelanger Erfahrung in der Vorbereitung auf die Prüfung vor der Handelskammer. Die Referenten arbeiten gezielt im Rahmen des Sachkundekurses auf die Prüfung hin. Die Prüfungstermine werden in Absprache mit der Handelskammer in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Schulungsende gelegt. |
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An wen wird die Erlaubnis und Gemeinschaftslizenz erteilt? |
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Sie werden dem Unternehmer für seine Person erteilt und ist nicht übertragbar. |
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Benötige ich immer eine Erlaubnis / Lizenz für die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen? |
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Das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) bestimmt in § 1: "Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben." In § 3 Abs. 1 heißt es: "Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig." Gewerbliche Beförderungen mit Fahrzeugen (Lkw oder Pkw) über 3,5 t zGG fallen unter das GüKG. Sie sind erlaubnispflichtig und versicherungspflichtig (§ 7a GüKG). Die Beförderung von Gütern für eigene Zwecke eines Unternehmens (Werkverkehr) ist erlaubnisfrei und versicherungsfrei. Die wenigen verbliebenen Ausnahmen regelt § 2 GüKG. |
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Wann bekomme ich eine Erlaubnis / Lizenz erteilt? |
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Die Erlaubnis / Lizenz wird auf Antrag erteilt, wenn folgende Bedingungen nachweislich erfüllt werden: |
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An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden? |
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verkehrsinstitut bremen e.V. |
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